ISPM 15
Frei übersetzt bedeuten ISPM 15-behandelte Holzverpackungen: „Keine Probleme mit dem Zoll.“
Das stimmt natürlich nicht ganz, aber sind Ihre Paletten und andere Holzverpackungen von einem zertifizierten Lieferanten wärmebehandelt, dann sind Sie schon einen großen Schritt weiter, wenn Ihre Waren aus der EU exportiert werden sollen.
ISPM 15 ist ein internationaler Standard, der unter dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen IPPC festgelegt wurde. Der Standard betrifft die Behandlung von Holz für die Verpackungsherstellung und die Kennzeichnung von Holzverpackungen gemäß ISPM 15.
Nur Unternehmen, die von der Landwirtschaftsbehörde zertifiziert sind, dürfen Holzverpackungen, die ISPM 15 Standards entsprechen, wärmebehandeln, herstellen, reparieren und kennzeichnen. Das gilt für alle Formen der Holzverpackung, hierunter auch Paletten aus Versteifungsmaterial. Stark verarbeitetes Holz, wie z.B. Spanplatten und Sperrholz fallen nicht unter diese Regelungen. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass einzelne Länder spezifische Anforderungen beim Import haben können.
Wärmebehandlung hat nichts mit der Feuchtigkeit im Holz zu tun. Eine durchweichte EUR-Palette kann immer noch wärmebehandelt sein, während eine trockene Einwegpalette die 56 Grad im Kern für mindestens 30 Minuten NICHT erreicht hat, die der ISPM vorschreibt.
Eine wärmebehandelte Palette muss auf zwei Flächen mit der geschützten Markierung des IPPC gekennzeichnet sein, wohingegen beim Versteifungsmaterial nur eine Markierung erforderlich ist. Alle EUR-Paletten, die seit 2010 hergestellt wurden, sind standardgemäß ISPM 15-behandelt. Jedoch sind noch immer alte EUR-Paletten im Umlauf, die nicht wärmebehandelt sind.
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Holzverpackung unter Kontrolle haben. Es kann nämlich ein teures Vergnügen werden, wenn Ihre Waren vom Zoll abgewiesen werden. Im besten Fall erlaubt man Ihnen, die Waren umzupacken und die Holzverpackungen zurückzusenden, aber wir haben von mehreren Fällen gehört, bei denen ganze Container ins Ursprungsland zurückgesendet wurden, ohne die Möglichkeit zu erhalten, umzupacken. Das kostet – sowohl für den Transport, als auch für die ausbleibende Lieferung und dem Wohlwollen der Kunden.
Haben Sie auch nur den geringsten Zweifel, ob Ihre Holzverpackung die Anforderungen des ISPM 15 erfüllt, können Sie uns gerne kontaktieren.